Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen einen beschuldigten Mann abgeschlossen und am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage erhoben. Sie wirft dem Bewohner einer Asylunterkunft unter anderem vor, am Abend des 23. Januar 2024 im Rahmen eines «Messerkampfes» mehrfach auf seinen Widersacher eingestochen und dabei tödliche oder lebensgefährliche Verletzungen des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Für den beschuldigten Mann gilt die Unschuldsvermutung. Der Zeitpunkt der Hauptverhandlung am Strafgericht steht derzeit noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung gegen einen Mann (aktuelles Alter: 26 Jahre, Nationalität: Algerien) abgeschlossen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, gewerbsmässigen Diebstahls sowie wegen weiteren Delikten Anklage am Strafgericht Basel-Landschaft erhoben. Die beschuldigte Person befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geht davon aus, dass der beschuldigte Mann am Abend des 23. Januar 2024 gegen 20:30 Uhr in die Asylunterkunft in Buus zurückkehrte, nachdem er wegen verschiedenen Verletzungen – unter anderem eine Schnittwunde im Gesicht – im Spital behandelt worden war. Diese Verletzungen sollen ihm zuvor mutmasslich vom späteren Opfer und einer weiteren Person beigebracht worden sein. Die entsprechenden Tatvorwürfe werden in separaten Strafverfahren untersucht.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem vor, sich nach seiner Rückkehr in die Asylunterkunft am späteren Opfer für die ihm zuvor mutmasslich zugefügten Verletzungen gerächt zu haben, indem der Beschuldigte zunächst mit einem Holzpfahl auf das Opfer einschlug und dieses aufforderte, die Differenzen im Rahmen eines «Messerkampfs» zu klären. Im Verlauf dieses Messerkampfs stach der Beschuldigte mutmasslich mehrfach auf das Opfer ein und nahm es dabei zumindest billigend in Kauf, dem Opfer tödliche beziehungsweise lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen.
Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung. Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest.
Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Basel