Schlieren: Leistungsfähigkeit der Engstringerkreuzung wird erhöht, um Zentrum zu entlasten

Der Regierungsrat hat dazu Ausgaben

Nach dem Bau der Limmattalbahn soll der Durchgangsverkehr in Schlieren in Ost-West-Richtung vermehrt über die Bernstrasse verlaufen. Um die Leistungsfähigkeit dieser Achse zu erhöhen, muss unter anderem die Engstringerkreuzung ausgebaut werden. Der Regierungsrat hat dazu Ausgaben in der Höhe von 47,6 Mio. Franken bewilligt und das Projekt festgesetzt.

Als flankierende Massnahme zum Bau der Limmattalbahn bewilligte die Zürcher Stimmbevölkerung den Ausbau verschiedener Kreuzungen an der Bern- und Überlandstrasse in Dietikon und Schlieren. Damit können die Zentren dieser beiden Städte vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

Der motorisierte Verkehr soll von der Badener- und Zürcherstrasse auf die Achse Bern- und Überlandstrasse verlagert werden. Um das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufnehmen zu können, ist jedoch der Ausbau von diversen Kreuzungen notwendig – so auch bei der Engstringerkreuzung in Schlieren. Die Kreuzung soll mit einer Unterführung für die Hauptverkehrsachse ausgebaut werden. Das erhöht die Kapazität für Linksabbieger und damit die Leistungsfähigkeit der Kreuzung. Das oberirdische Befahren der Hauptverkehrsachse wird jedoch weiterhin möglich sein. Dies ist zwingend, damit der Verkehr auch im Falle einer Sperrung der Unterführung zirkulieren kann und Ausnahmetransporte mit überdimensionalen Gütern die Kreuzung weiterhin passieren können. Zum Projekt gehört auch die Umgestaltung der Kreuzung Engstringer-/Rütistrasse als Kreisel.

Der Regierungsrat hat das Strassenprojekt festgesetzt und einen Teilbetrag in der Höhe von 47,6 Mio. Franken aus dem Rahmen- und Zusatzkredit zur Limmattalbahn 2. Etappe freigegeben. Sofern gegen die Festsetzung keine Rechtsmittel ergriffen werden, plant das kantonale Tiefbauamt, mit den Bauarbeiten Ende 2025 zu beginnen. Die Bauzeit beträgt rund zweieinhalb Jahre.

Der Verkehr auf der Engstringerkreuzung fliesst vor allem in der Ost-West-Richtung, weshalb eine Unterführung für diese Achse vorgesehen ist.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Zürich