Die Schaffhauser Polizei warnt: Unseriöse Händler werben in Inseraten und Flyern um den Ankauf von Antiquitäten, Pelzen oder Schmuck. Doch dahinter verbirgt sich oftmals eine Betrugsmasche, denn die Händler sind an Geld und Gold interessiert, das sie den Verkaufswilligen unter einem Vorwand abluchsen. Eine Seniorin aus dem Kanton Schaffhausen wurde am Montagnachmittag (27.05.2024) Opfer solch betrügerischer Schmuckhändler.
Unbekannte Männer veranstalteten vom Donnerstag (23.05.2024) bis Montag (27.05.2024) eine Ankaufsaktion von Pelz-, Silber-, und Goldwaren in einem Hotel in Neuhausen am Rheinfall und machten in Lokalzeitungen und mit Flyern Werbung für diese Aktion. Eine 81-jährige Frau aus dem Kanton Schaffhausen ging um 13.30 Uhr am Montagnachmittag (27.05.2024) an den Aktionsort und vertraue anwesenden Händlern eine Damenjacke und vier Schmuckstücke (Gesamtwert von mehreren hundert Franken) an, um diese prüfen und schätzen zu lassen. Die Händler gaben an, sich nach der Prüfung wieder bei der Seniorin zu melden, um einen entsprechenden Kaufpreis auszuhandeln, worauf diese den Aktionsort verliess. Seither sind die Männer nicht mehr erreichbar. Die Frau erhielt weder eine Auszahlung, noch die von ihr anvertrauten Gegenstände zurück. Die Schaffhauser Polizei warnt die Bevölkerung vor dubiosen Kaufsaktionen.
Grundsätzliche Tipps zu Goldverkäufen:
- Informieren Sie sich vorab über Ihren Schmuck und suchen Sie die Feingehaltspunze auf den Stücken. So steht etwa die Prägung 585 für 14 Karat und 750 für 18 Karat.
- Recherchieren Sie den Tageskurs für Goldpreise.
- Sie können mittels Goldpreisrechner den Wert Ihres Schmuckstücks berechnen.
- Kontaktieren Sie mehrere Firmen oder Käufer, um zu sehen, welcher Preis bei einem Verkauf erzielt werden kann.
- Lassen Sie sich genau erklären, wie Ihr Schmuckstück bewertet wird und mit welchem Kurs berechnet wird. Achten Sie darauf, ungehinderten Blick auf die Waage zu haben.
- Sollten Sie den Schmuck über das Internet verkaufen wollen, achten Sie auf ein korrektes Impressum der jeweiligen Homepage. Hat es eine Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und allgemeine Geschäftsbedingungen?
Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Schaffhausen