Brand Wohnhaus: Verantwortlichkeit nicht eruierbar – Verfahren eingestellt

Das Wohnhaus in Wiggen LU

Escholzmatt-Marbach

Im vergangenen Januar ist in Wiggen ein Wohnhaus komplett niedergebrannt. Drei Kinder sind dabei verstorben (siehe Medienmitteilungen vom 22. Januar 2024 und vom 05. Februar 2024). Gemäss Abklärungen der Brandermittler der Luzerner Polizei brach das Feuer aufgrund einer Fahrlässigkeit aus. Wer diese Fahrlässigkeit zu verantworten hat, konnte nicht eruiert werden.

Die Brandermittler der Luzerner Polizei haben festgestellt, dass das Feuer im Hauskehricht in der Küche des Hauses ausgebrochen ist. Was konkret zum Feuer geführt hat, konnte nicht geklärt werden. Für eine Brandstiftung bestehen keinerlei Anzeichen, weshalb von einer Fahrlässigkeit im Umgang mit Hauskehricht ausgegangen wird. Wer diese Fahrlässigkeit zu verantworten hat, konnte nicht eruiert werden.
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die entsprechende Strafuntersuchung eingestellt.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Luzern