Am Sonntag, 21. Juli 2024, warf ein Lausanne-Fan nach dem Fußballspiel zwischen dem FC Lausanne-Sport und dem FC Basel in Lausanne einen Feuerwerkskörper auf die Tribüne und verletzte dabei drei Personen. Der Täter wurde identifiziert und festgenommen. Insbesondere wurde ihm eine fünfjährige Stadionsperre und eine dreijährige Perimetersperre auferlegt. Die Staatsanwaltschaft hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Am Sonntag, 21. Juli 2024, fand im Tuilière-Stadion das Fußballspiel für den ersten Spieltag der Super League-Meisterschaft der Saison 2024–2025 zwischen dem FC Lausanne-Sport und dem FC Basel statt. Am Ende des Spiels, während die Spieler die Fans begrüßt hatten, warf ein Lausanne-Fan einen Feuerwerkskörper in die immer noch volle Tribüne, was zu Verletzungen bei drei Zuschauern, insbesondere zu Verbrennungen am Rücken und Schmerzen in den Ohren bei einem Mann führte der Detonation für zwei Zuschauer. Dieser erstattete Strafanzeige. Der Mann mit einer Rückenverletzung wurde beim Verlassen der Tribüne von Rettungskräften versorgt und meldete sich nicht bei der Polizei.
Untersuchungen von Rowdytumsspezialisten der Waadtländer Kantonspolizei ermöglichten es, den Urheber dieses Feuerwerkswurfs im vergangenen Monat zu identifizieren. Es handelt sich um einen 29-jährigen Schweizer, der der Polizei bereits wegen ähnlicher Taten bekannt ist. Er unterliegt nun einer 5-jährigen Stadionsperre (IDS) des Schweizerischen Fußballverbandes, bis August 2029.
Diese Massnahme bündelt die oben genannten Fakten sowie das Werfen eines Feuerwerkskörpers in die Menge während des Umzugs der Schweizer Fans am Rande des EM-Spiels Schweiz-Deutschland 2024 am 23. Juni 2024 in Frankfurt, das verdient wurde seinem Urheber ein Reiseverbot der deutschen Behörden bis zum Ende des Wettbewerbs, 15. Juli 2024. Darüber hinaus wurde ihm eine Perimeter-Verbotsmaßnahme (IDP) für die Dauer von 3 Jahren, gültig bis August 2027, mitgeteilt durch die Waadtländer Kantonspolizei.
Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und erhielt die Anzeige von zwei Opfern. Es laufen strafrechtliche Ermittlungen.
Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Waadt